Wohn- und Heizkostenzuschuss 2023/2024

Zur Abfederung der gestiegenen Wohn- und Heizkosten gewährt das Land Vorarlberg einen Zuschuss in Höhe von EUR 500,00. Der Wohn- und Heizkostenzuschuss kann von 16.10.2023 bis 16.02.2024 im Gemeindeamt, beantragt werden.

Jene Haushalte/Personen, die den Heizkostenzuschuss PLUS im Frühjahr 2023 erhalten haben, bekommen den Wohn- und Heizkostenzuschuss 2023/2024 in Höhe von EUR 500, ohne neuerliche Antragsstellung, ausbezahlt. 

Jene Haushalte/Personen, die einen neuen Antrag auf den Wohn- und Heizkostenzuschuss 2023/2024 stellen, müssen das aktuelle Haushaltseinkommen nachweisen. 

Folgende haushaltsbezogene (Netto-) Einkommensgrenzen werden für den Bezug des Wohn- und Heizkostenzuschusses 2023/2024 festgelegt:

1 Personen HH    Euro 1.900
2 Personen HH    Euro 2.800
3 Personen HH    Euro 3.250
4 Personen HH    Euro 3.650
5 Personen HH    Euro 4.100
6 Personen HH    Euro 4.500
7 Personen HH    Euro 4.950
Jede weitere Person     + Euro 430

Zur Abfederung einer „harten“ Einkommensgrenze und im Sinne einer „gerechten“ Mittelzuwendung an Privathaushalte ist die Anwendung einer „Ausschleifregelung“ vorgesehen. Haushalte, die bis maximal 400 Euro über der Einkommensgrenze liegen, erhalten einen reduzierten Zuschuss. 

  • Antragstellung: 16.10.2023 – 16.02.2024 persönlich im Gemeindeamt
  • Antragstellung: 16.10.2023 – 16.02.2024 digital via Online Formular
  • Aktuelle Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder sind mitzubringen

Für etwaige Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen des Bürgerservice gerne zur Verfügung.