Heizkostenzuschuss 2024/2025

Der Heizkostenzuschuss kann im Aktionszeitraum vom 14.10.2024 bis 21.02.2025 beim Wohnsitzgemeindeamt beantragt werden. Der Zuschuss beträgt einmalig maximal 330 Euro.

Zum Nachweis der Anspruchsberechtigung ist das aktuelle Einkommen nachzuweisen.

Für die Antragsberechtigung ist ausschließlich der Hauptwohnsitz maßgeblich. 
Bei allfälligen Wohnungswechseln während des Aktionszeitraumes ist der Zuschuss nur einmal zu gewähren.

An Personen (Haushalte), die eine Unterstützung aus der offenen Sozialhilfe für den 
Lebensunterhalt und/oder Wohnbedarf erhalten oder einen solchen Anspruch während der 
Aktionsperiode erwerben, wird ein reduzierter Heizkostenzuschuss in Höhe von einmalig 180 
Euro von Amts wegen von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft ausbezahlt.

Jene Haushalte/Personen, die einen Antrag auf den Heizkostenzuschuss 2024/2025 stellen, müssen das aktuelle Haushaltseinkommen nachweisen. 

Folgende haushaltsbezogene Einkommensgrenzen gilt es zu beachten:

Einkommensgrenze   + € 250 Einkommensgrenze „Einschleifregelung"
1 Personen HH Euro 1.410 Euro 1.660
2 Personen HH Euro 1.920 Euro 2.170
3 Personen HH Euro 2.360 Euro 2.610
4 Personen HH Euro 2.800 Euro 3.050
5 Personen HH Euro 3.240 Euro 3.490
6 Personen HH Euro 3.680 Euro 3.930
7 Personen HH Euro 4.120 Euro 4.370
Jede weitere Person   + Euro 440 + Euro 250

  • Antragstellung: 14.10.2024 – 21.02.2025 persönlich im Gemeindeamt
  • Antragstellung: 14.10.2024 – 21.02.2025 digital via Online Formular
  • Aktuelle Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder sind mitzubringen

Für etwaige Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen des Bürgerservice gerne zur Verfügung.