Geburt

Nach der Geburt wird eine Geburtsurkunde ausgestellt. Diese benötigen Sie in vielen Lebenssituationen für Behördengänge oder als Nachweis für bestimmte persönliche Daten. In der Geburtsurkunde werden Name, Geschlecht, Geburtszeitpunkt sowie der Geburtsort einer Person festgehalten.

Anmeldung eines Neugeborenen
Die Geburt eines Neugeborenen muss dem zuständigen Standesamt binnen einer Woche angezeigt werden. Im Allgemeinen wird diese Anzeige der Geburt durch die Krankenanstalt, in der das Kind geboren wird, automatisch an das Standesamt übermittelt. Bei Hausgeburten wird die Anzeige der Geburt von der Ärztin/vom Arzt bzw. von der Hebamme, die/der bei der Geburt anwesend war, ausgestellt und der Mutter/den Eltern übergeben.
Nach der Anzeige der Geburt erfolgt die Ausstellung der Geburtsurkunde für das Kind beim Standesamt des Geburtsorts. Diese wird dort in der Regel persönlich übergeben.
Damit erfolgt gleichzeitig auch die Wohnsitzanmeldung; d.h. für das Neugeborene ist eine zusätzliche Anmeldung NICHT erforderlich.

Beantragung weiterer Geburtsurkunden
Falls Sie eine weitere Geburtsurkunde benötigen (z.B. Duplikat bei Verlust oder Diebstahl oder mehrsprachige Geburtsurkunde), können Sie einen Antrag auf Ausstellung einer Geburtsurkunde bzw. einer internationalen Geburtsurkunde bei jedem beliebigen Standesamt in Österreich stellen. Für die Ausstellung sind ein amtlicher Lichtbildausweis oder eventuelle Nachweise für die Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses notwendig.

Für Geburten vor dem 01.01.1939 ist das Pfarramt der Kirchengemeinde Ihres Geburtsorts zuständig; für Geburten nach dem 01.01.1939 das Standesamt der Geburtsgemeinde. 

Kosten 
Die Erstaustellung der Geburtsurkunde in den ersten zwei Lebensjahren ist gebührenfrei.
Mündlicher/telefonischer Antrag: gebührenfrei
Schriftlicher Antrag (Brief, Fax, E-Mail): 14,30 Euro
Ausstellung der Urkunde: 9,30 Euro 


Nähere Informationen finden Sie hier.