Das räumliche Entwicklungskonzept (REK)
Veröffentlichung des Entwurfs einer Verordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Meiningen über die Änderung des räumlichen Entwicklungsplanes
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Meiningen hat in ihrer Sitzung vom 01. Juli 2024 den Entwurf einer Verordnung über die Änderung des räumlichen Entwicklungsplanes der Gemeinde Meiningen gemäß §§ 11b Abs. 1 i.V.m. 11 Abs 1 Raumplanungsgesetz, LGBl.Nr. 39/1996 idgF, beschlossen.
Der Verordnungsentwurf samt Erläuterungsbericht wird mindestens vier Wochen auf dem Veröffentlichungsportal (www.meiningen.at) von 01.07.2024 bis 31.07.2024 veröffentlicht (§ 32e des Gemeindegesetzes).
Während der Zeit der Veröffentlichung kann jede Gemeindebürgerin/jeder Gemeindebürger oder Eigentümerin/Eigentümer von Grundstücken, auf die sich der Verordnungsentwurf bezieht, zum Verordnungsentwurf schriftlich Änderungsvorschläge erstatten.
„Meiningen 2020“ - Das Räumliche Entwicklungskonzept
Unter dem Motto „Die Zukunft gemeinsam planen“ startete die Gemeinde Meiningen im März 2008 den Prozess zur Erarbeitung des Räumlichen Entwicklungskonzeptes (REK) Meiningen. Folgende Fragen wurden damals formuliert: Wie soll unsere Gemeinde in zehn Jahren aussehen? Welche Chancen und Stärken haben wir, welche Defizite sind zu beheben? Was ist zu bewahren und wo muss über Veränderung nachgedacht werden? Welche planerischen Vorkehrungen sind erforderlich, um unsere Ziele zu erreichen? Mit dem Räumlichen Entwicklungskonzept sollte der Ist-Zustand der Gemeinde kritisch analysiert werden, zudem sollten klare Ziele, Strategien und Maßnahmen für die künftige Entwicklung unseres Lebensraumes festgelegt werden.
2009 stand im Zeichen der Grundlagenermittlung für das Entwicklungskonzept. Drei Themenbereiche standen im Vordergrund: 1. Infrastrukturmaßnahmen auf Standort, Machbarkeit und Finanzierbarkeit prüfen; 2. Ortskernentwicklung; 3. Leitbild „Meiningen 2020“. Im Jahr 2010 fasste die Gemeindevertretung den Beschluss, das REK unter professioneller Moderation und unter Anwendung der Methoden eines modernen Projektmanagements durchzuführen. Den Auftrag dazu erhielt das Raumplanungsbüro Falch aus Landeck. Folgende Aufgaben wurden von Seiten der Gemeinde ausgearbeitet: Das REK soll die Grundlage für die Entwicklung unserer Gemeinde in den nächsten zehn Jahren sein. Das REK soll die Ziele und den Rahmen für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Gemeinde deutlich machen. Interessierte und motivierte Bürgerinnen und Bürger sollen eingeladen werden, an der Umsetzung des Projektes „Meiningen 2020“ mitzuwirken.
Der Projektverlauf und die Erarbeitung des REK wurden dann in mehreren Schritten durchgeführt, wobei die fachliche Vorbereitung der Sitzungen, Beratungen und Entscheidungen durch das Raumplanungsbüro Falch erfolgte:
- Bestandsaufnahme, Aktualisierung der Plangrundlagen, Erhebung und Analyse der Gegebenheiten und Problemanalyse.
- Erfassung und Darstellung aller Daten und räumlichen Gegebenheiten in Plan und Schrift unter Berücksichtigung der bisherigen Entwicklung und der Auswertung der Problemanalyse.
- Vorstellung und Diskussion der Ergebnisse in den Ausschüssen der Gemeinde und in der Gemeindevertretung.
- Bürgerbeteiligungsprozess mit Vorstellung und Diskussion der Ergebnisse in den neu gebildeten Arbeitsgruppen. Die Diskussion in den Arbeitsgruppen wurde von Bürgersprechtagen begleitet.
- Ausarbeitung des REK in Plan und Schrift.
- Auflageverfahren und Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung.
Das von der Gemeindevertretung am 20.12.2012 beschlossene REK bildet nun für die kommenden zehn Jahre die Grundlage für Entscheidungen zur Raumplanung, für Umwidmungen, Verkehrswege, Entwicklung des Ortszentrums, Landwirtschaft und Betriebsgebiete.
Wesentliche Punkte und Zielsetzungen zusammengefasst:
- Sicherung der Vielfalt der ökologisch wertvollen und landschaftlich bedeutenden Lebensräume der Gemeinde; Sicherung der Trinkwasserversorgung durch Hausbrunnen.
- Prägende Siedlungsstruktur und attraktiven Wohnstandort erhalten; sparsamer Umgang mit Grund und Boden; bei Neuwidmungen ist darauf zu achten, dass diese nur im Bedarfsfall und nach Erfüllung von Voraussetzungen durchgeführt werden.
- Absicherung und Förderung der flächendeckenden Landwirtschaft.
- Ansiedlung ausgewählter Betriebe, wobei darauf zu achten ist, dass diese mit dem Charakter der Wohngemeinde vereinbar sind.
Wie diese Ziele erreicht werden können, welche Stärken und Schwächen unsere Gemeinde aufweist und welche Chancen und Risiken damit verbunden sind, all das ist im Endbericht zum Räumlichen Entwicklungskonzept der Gemeinde Meiningen nachzulesen.