Hundehaltung

Hundehalter sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Hund bei der Wohnsitzgemeinde zu melden. Für das Halten von Hunden ab dem dritten Lebensmonat erhebt die Gemeinde Meiningen eine Hundeabgabe. Abgabepflicht ist der jeweilige Hundehalter.

Hundeabgabe pro Hund finden sie hier

Hundeverordnung

Chip- und Registrierungspflicht
Alle in Österreich gehaltenen Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden, um sie bei Verlust identifizieren und dem Besitzer zuordnen zu können. Der Chip wird vom Tierarzt auf Kosten des Hundehalters eingesetzt.

Die Registrierung des Zifferncodes des Chips hat kostenlos und online über die Heimtierdatenbank des Bundesministeriums zu erfolgen.

Für das Halten bestimmter Hunderassen (Kampfhunde) benötigt es eine zusätzliche Bewilligung. Weitere Informationen zum Thema Kampfhunde erhalten Sie im Bürgerservice der Gemeinde Meiningen. 

An- und Abmeldungen werden beim Bürgerservice entgegengenommen. Sie können Ihren Hund auch online anmelden oder abmelden.

FORMULAR Hunde An- und Abmeldung

FORMULAR Antrag zur Bewilligung für die Haltung eines Listenhundes

Kontakt 
Gemeinde Meiningen
Abgaben und Gebühren

T +43 5522 71370-16
E-Mail: sabine.striessnig@meiningen.at