Allgemeines
Die häufigsten Funde sind Schlüssel, Handys und Geldtaschen. Funde, die nicht zugeordnet werden können, verbleiben ein Jahr beim Fundamt. Sollte sich der Eigentümer innerhalb dieser Frist nicht melden, werden diese Funde öffentlich versteigert, einem karitativen Zweck zugeführt oder bei geringem Wert entsorgt.
Haben Sie etwas gefunden, das an Wert besitzt, sind Sie verpflichtet, dies beim Fundamt (Bürgerservice der Gemeinde) abzugeben. Sie haben Anspruch auf einen Finderlohn bzw. können einen Besitzanspruch geltend machen. Der Besitzanspruch wird dann wirksam, wenn sich der Eigentümer innerhalb eines Jahres nicht beim Fundamt meldet.
Haben Sie Ausweise, Buskarten, Bankomat- oder Kreditkarten verloren, erhalten Sie beim Bürgerservice der Gemeinde Meiningen eine Verlustbestätigung. Bei Verlust von Kleidungsstücken, Schlüsseln, Uhren, Schmuck oder Ähnlichem ist eine genaue Beschreibung des verlorenen Gegenstands wichtig, um Ihnen eine Auskunft über einen eventuellen Fund zu geben.
Kontakt
Gemeinde Meiningen
Bürgerservice
Haben Sie etwas gefunden, das an Wert besitzt, sind Sie verpflichtet, dies beim Fundamt (Bürgerservice der Gemeinde) abzugeben. Sie haben Anspruch auf einen Finderlohn bzw. können einen Besitzanspruch geltend machen. Der Besitzanspruch wird dann wirksam, wenn sich der Eigentümer innerhalb eines Jahres nicht beim Fundamt meldet.
Haben Sie Ausweise, Buskarten, Bankomat- oder Kreditkarten verloren, erhalten Sie beim Bürgerservice der Gemeinde Meiningen eine Verlustbestätigung. Bei Verlust von Kleidungsstücken, Schlüsseln, Uhren, Schmuck oder Ähnlichem ist eine genaue Beschreibung des verlorenen Gegenstands wichtig, um Ihnen eine Auskunft über einen eventuellen Fund zu geben.
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Gemeinde Meiningen
Bürgerservice
Sabine Strießnig
T +43 5522 71370
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E-Mail: sabine.striessnig@meiningen.at