INFORMATION für Eltern und Erziehungsberechtigte zur Befreiung von der Kindergarten-Besuchspflicht

Kinder sind zum Besuch eines Kindergartens verpflichtet, wenn sie am 1. September vor Beginn des Kindergartenjahres fünf Jahre alt sind und im Folgejahr schulpflichtig werden. Kinder, die zu diesem Zeitpunkt vier Jahre alt sind und bei denen ein Sprachförderbedarf festgestellt wurde, sind ebenfalls besuchspflichtig.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, dass Ihr Kind von der Kindergarten-Besuchspflicht befreit werden kann. Wenn Sie dies wünschen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen. Diesen Antrag müssen Sie an das Amt der Vorarlberger Landesregierung schicken E-Mail: elementarpaedagogik@vorarlberg.at

Der Antrag muss vor Beginn des Kindergartenjahres bis spätestens Ende Februar gestellt werden.

Gründe für Befreiung siehe im Download