Tag der offenen Tür beim Gemeindearchiv

Viele Meiningerinnen und Meininger nahmen die Gelegenheit wahr, sich am Tag der offenen Tür ein Bild zu machen, was so ein Gemeindearchiv kann, was es beinhaltet, was es uns „erzählt“ und wo der Nutzen des gesammelten Archivgutes liegt. Auf die vielfältigen Fragen der Interessierten gab die Historikerin und Archivarin, Dr. Anita Muther, Antwort. Sie gab Auskunft über den Aufbau des Archivs, zeigte besondere Stücke und gab einen Einblick in die Arbeit einer Archivarin.

„Das wertvollste Stück im historischen Archiv ist das „Gemeindtsbuch“, eine Art Tagebuch beginnend mit dem Jahr 1661, endend Mitte des 19. Jahrhunderts, welches vermutlich im Gemeindeamt von einer Person, die des Schreibens mächtig war, verfasst wurde“, so Muther. Nahezu der heutigen Zeit entsprechend, steht in einer Bauordnung aus dem Jahr 1772 zu lesen, dass in Meiningen ein Haus nur gebaut werden darf, wenn ein anderes abgerissen wird. Vermutlich waren jedoch die Beweggründe einer solchen Verordnung andere als heute. Diese und andere Beispiele kamen am Tag der offenen Tür zur Sprache. 

Ordnung ist alles. In eine zeitgemäße Form gebracht, wurde das Meininger Archivgut in den Jahren 2006 und 2007. Bis dahin war das Archivgut konzeptlos und ohne erkennbare Findungshilfsmittel auf verschiedene Standorte verteilt gewesen. Eine Neuordnung und Neuverzeichnung des Bestandes wurde vorgenommen und eine neue Ordnungssystematik eingeführt, die bis heute Anwendung findet.  
Der Archivbestand ist in zwei Archivkörper, das Verwaltungsarchiv und das historische Archiv, gegliedert. Das Verwaltungsarchiv beginnt im Jahre 1946 und umfasst 350 Archivschachteln und das Historische umfasst die Jahre vor 1945 und zählt 47 Archivschachteln. Die älteste Aufzeichnung stammt aus dem Jahr 1589. Das gesamte Archivgut wurde in einem Findbuch elektronisch erfasst.
Im sogenannten Zwischenarchiv lagert das in letzter Zeit angesammelte Aktenmaterial, das in der Gemeindeverwaltung nicht mehr benötigt wird. Nach Ablauf der gesetzlich vorgegebenen Aufbewahrungsfrist wird dann entschieden, was in das Archivgut übernommen wird. Urkunden und Protokolle müssen in jedem Fall aufbewahrt werden. Nach und nach wird das gesamte Archivgut, heutigen Anforderungen entsprechend, digitalisiert.