Das „Gemeindts Buch“

Im Gemeindearchiv Meiningen befindet sich das „Gemeindts Buch“, eine Handschrift, das heißt, ein von Hand geschriebenes Buch. Dabei handelt es sich um eine Art Protokollbuch der Gemeinde. Der zeitliche Rahmen dieser Handschrift erstreckt sich vom 17. bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts. Auf der ersten Seite des Buches ist die Jahreszahl 1661 vermerkt. Allerdings enthält die Handschrift auch Abschriften älterer Aufzeichnungen, wie das „vor zeichnúß“, eine Art Flurordnung aus dem Jahre 1652. Allgemein ist die Quellenlage zur Geschichte von Meiningen bescheiden, umso bedeutungsvoller ist diese Handschrift.

Das „Gemeindts Buch“ enthält keine chronologische Abfolge der Meininger Geschichte, sondern umfasst verschiedene Themenkreise, die weder geordnet noch nach Sachbereichen gegliedert sind. Es wurde das schriftlich festgehalten, was aufgrund von Unklarheiten und Veränderungen in der Gemeinde notwendig erschien. Unter anderem beinhaltet das Buch Aufzeichnungen über die öffentlichen Aufgaben der Gemeindeorgane. Zu diesen Aufgaben zählten beispielsweise die Instandhaltung der Straßen, Wege und Brücken oder die Siedlungsplanung sowie die Überwachung der Flurnutzung. Aber auch die Steuerung der Aufnahme fremder Personen in den Gemeindeverband und deren Beitrag zu den Kirchenlasten wurden festgehalten.

Ein zentrales Thema der Handschrift ist die jährliche Rechnungslegung der so genannten Geschworenen. In Meiningen gab es fünf Geschworene, daher wurden diese auch „Fünfer“ genannt. Diese Dorfgeschworenen wurden jährliche neu bestellt, oft zum Neujahrstag oder zumindest in den ersten Tagen des neuen Jahres. Mit der Bestellung der „neuen“ Geschworenen erfolgte auch die Rechnungslegung der „alten Geschworenen“, das heißt diese hatten über die Ausgaben und Einnahmen des vergangenen Jahres Rechnung zu legen.

Neben den „gewöhnlichen Geschworenen“ gab es auch einen Sonderausschuss, die sogenannten „Zehner“. Diese übten hingegen ihr Amt lebenslänglich aus, erst wenn einer verstarb, durfte ein neuer gewählt werden. 

Das „Gemeindts Buch“ wurde von der Gemeindearchivarin Dr. Anita Muther transkribiert. Bei einer Transkription handelt es sich um eine buchstabengetreue Abschrift, bei der alle Eigenheiten des Originals beibehalten werden. Das heißt, fehlerhafte Schreibweisen beziehungsweise die damalige Rechtschreibung, Unterstreichungen, Einschübe, usw. werden möglichst unverändert wiedergegeben. Das Buch umfasst 362 Seiten; davon sind 219 beschrieben.

Wer sich für die Transkription interessiert kann diese auch als PDF herunterladen (siehe Download).