Legalisator
Ein Legalisator ist vom Oberlandesgericht bestellt und für die Beglaubigung von Unterschriften auf Urkunden für das Grundbuch, also Kaufverträge oder Darlehensverträge, zuständig. Die Aufgabe des Legalisators ist die Beglaubigung der Unterschrift, nicht aber die rechtliche Überprüfung des Vertrags.
Zuständig für die Gemeinde Meiningen ist Legalisatorin Dr. Anita Muther.
Kontakt:
Dr. Anita Muther
Stobernweg 45
Tel. 0676 825 537 47
E-Mail: anita.muther@gmail.com