Gemeindevermittlungsamt

Das Gemeindevermittlungsamt schließt im Bereich des Zivilrechts wirksame Vergleiche ab

Das Gemeindevermittlungsamt schließt im Bereich des Zivilrechts wirksame Vergleiche ab:
a) Über Geldforderungen und Ansprüche auf bewegliche Sachen,
b) in Streitigkeiten über Bestimmung oder Berichtigung von Grenzen unbeweglicher Güter oder über Grunddienstbarkeiten,
c) in Streitigkeiten über Dienstbarkeit der Wohnung und
d) in Besitzstreitigkeiten.
Die Gemeindevermittlungsämter sind darüber hinaus auch zur Vornahme von Sühneversuchen in Ehrenbeleidigungssachen (und bei Ehrenkränkung) zuständig. 
Das Gemeindevermittlungsamt in Rankweil ist für Meiningen, Zwischenwasser, Röthis, Sulz, Viktorsberg, Laterns und Übersaxen zuständig. Das Gemeindevermittlungsamt kann kostspielige Prozesse vermeiden.
Kontakt zu den Vertrauensmännern stellt die Gemeinde Meiningen oder die Gemeinde Rankweil her. 

 

Kontakt:
Gemeinde Meiningen
Bürgerservice
Sabine Strießnig
T 05522 71370-0
E-Mail: sabine.striessnig@meiningen.at