Personalausweis
Der Personalausweis ist zehn Jahre gültig. Es ist nicht möglich, den alten Personalausweis zu verlängern.
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann im Inland bei jeder Passbehörde, unabhängig vom Wohnsitz, und nur persönlich gestellt werden.
Hierfür sind folgende Unterlagen notwendig:
Ohne gültigen Personalausweis oder Reisepass
- Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Heiratsurkunde (bei Namensänderung aufgrund einer Eheschließung)
- eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grads
- amtlicher Lichtbildausweis oder einen Identitätszeugen
Mit gültigem Reisepass
- Reisepass
- Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)
Mit abgelaufenem Personalausweis
- alter Personalausweis
- Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)
Bei geänderten Personaldaten bzw. Namensänderung
- alter Reisepass
- Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde bzw. Bescheid über Namensänderung
- Staatsbürgerschaftsnachweis
Kosten
Kinder zwischen 2 und 16 Jahren: 26,30 Euro
ab 16 Jahren: 61,50 Euro
Nähere Informationen finden Sie unter www.help.gv.at.
Kontakt
Gemeinde Meiningen
Bürgerservice
T +43 5522 71370-0
E-Mail: sabine.striessnig@meiningen.at