Meldezettel

Wer ein Haus oder eine Wohnung bezieht, ist verpflichtet, sich beim zuständigen Gemeindeamt zu melden. Eine Anmeldung ist auch notwendig, wenn sich der Wohnsitz ändert oder ein Nebenwohnsitz bezogen wird.

Innerhalb von drei Tagen nach Bezug der Unterkunft kann der Wohnsitz entweder persönlich oder postalisch gemeldet werden. Für die Anmeldung sind folgende Unterlagen erforderlich: 

  • ausgefüllter Meldezettel mit Unterschrift des Meldepflichtigen sowie des Unterkunftgebers (z.B. Vermieter)
  • öffentliche Urkunden, aus denen Familiennamen/Nachnamen- und Vornamen, Familiennamen vor der ersten Eheschließung, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit des Unterkunftnehmers hervorgehen (z.B. Reisepass und Geburtsurkunde)
  • evtl. urkundlicher Nachweis akademischer Grade 
  • bei Anmeldung eines Neugeborenen: Geburtsurkunde 

Nach der An-/Ummeldung erhalten Sie eine schriftliche Meldebestätigung. 

Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
 

Weitere Informationen auf www.help.gv.at
Meldezettel zum Download


Kontakt 
Gemeinde Meiningen
Bürgerservice 
T +43 5522 71 370-0
E-Mail: sabine.striessnig@meiningen.at