Kaminkehrer & Luftgüteüberwachung
Neben den seit 1973 laufenden Kontrollen von Ölheizungen wurden in den 80er Jahren auch Gasheizungen und in den 90er Jahren Feststoffheizungen in diese Kontrollen einbezogen. Die laufenden Überprüfungen stellen sicher, dass die Heizungsanlagen mit möglichst geringen Emissionen betrieben werden und ungeeignete Anlagen bis spätestens nach Ablauf der Übergangsfristen (im Allgemeinen maximal zwei Jahre, bei neueren Anlagen maximal sechs Jahre) erneuert werden. Ungenügend eingestellte und gewartete Heizungsanlagen weisen meist fünf- bis 10fach höhere Emissionen von unverbrannten Anteilen auf (insbesondere Kohlenmonoxid, flüchtige organische Verbindungen, Ruß und polyzyklische Aromaten) als wie korrekt eingestellte und optimal gewartete Anlagen.
Die Vermeidung von Schadstoffemissionen dient nicht nur dem vorbeugenden Gesundheitsschutz, sondern ist auch für den Schutz der Natur und den Klimaschutz von großer Bedeutung. Während die Mehrzahl der Klimaschutzmaßnahmen (z.B. Wärmedämmung, Heizungsoptimierung, Solarenergieeinsatz, Wasserkraftnutzung, Windenergie) gleichzeitig auch als Luftreinhaltemaßnahmen eingestuft werden können, sind Kraftwärmekoppelungen mit teilweise emissionsintensiven, stationären Motoren sowie die Holzverbrennung zu den technisch nicht zufriedenstellenden Anlagen zu zählen.
Rauchfangkehrer
In einem Merkblatt der Vorarlberger Landesregierung werden wissenswerte Fragen zum Rauchfangkehrer beantwortet. Unter anderem finden Sie Antworten zu folgenden Fragen:
- Wie oft muss ich meine Heizungsanlage reinigen und/oder überprüfen lassen?
- Wer darf reinigen und überprüfen?
- Was kostet mich das?
Das Merkblatt finden Sie hier.