Robidog

Hundekot auf dem Feld verunreinigt Gras und Heu. Damit wird es für die Rinder ungenießbar. Ein erheblicher Schaden für den Tierhalter.

Hundekot auf Wiesen, Weiden und Äckern stellt auch eine erhebliche Gefahrenquelle für Tier und Mensch dar. Denn die im Hundekot enthaltenen Neospora-Parasiten bleiben an den Gräsern auch nach starken Regenfällen haften, selbst wenn der Hundekot längst verwaschen wurde und nicht mehr sichtbar ist. Werden diese verunreinigten Gräser von den Rindern aufgenommen, führt dies unter anderem zu Totgeburten und vorzeitigen Abgängen. Auch die Übertragung von Salmonellen, Haken- und Spulwürmern ist möglich.

Wir ersuchen Sie um Verständnis, dass wir uns mit diesem Anliegen an Sie wenden und hoffen, dass Sie mit ihrem Liebling verantwortungsvoll umgehen. Tragen Sie Sorge, dass Gras und Heu nicht verunreinigt werden.

Als unübersehbares Zeichen für diesen unsch wurden an den beliebtesten Wanderwegen unserer Gemeinde wohlwollende Hinweistafeln aufgestellt.

Hundekot darf in Robidog-Behältern und in den öffentlichen Mülleimern kostenlos, schnell und hygie­nisch entsorgt werden.

Die Robidogs sind an folgenden Standorten aufgestellt:

  • Altenauweg beim Kanal-Fußgängerbrückle
  • Äueleweg beim Ehbach-Fußgängerbrückle
  • Rüthenenstraße Einfahrt Bleicheweg
  • Büchereihecke
  • Dürre Wiesen Abzweigung Schlattweg
  • Gießenweg bei der Kanalquelle
  • Herrengasse bei der Ehbachbrücke
  • Kirchfeldstraße beim Schulwegle
  • Langgasse Abzweigung Haslachstraße
  • Paspelsweg – Brücke Oberdorferbach
  • Schreinerweg Abzweigung Frützleweg
  • Schweizerstraße Nähe Bushaltestelle Oberdorf
  • Sportplatz Auffahrtsrampe zum Rheindamm
  • Rheinvorland Radweg
  • Stobernweg beim Ehbachbrückle
  • Tannenfeldstraße bei Müllinsel
  • Zollwäldle auf dem Rheindamm

Die genauen Koordinaten entnehmen Sie bitte aus der Abfallkarte in der AbfallApp: www.umweltv.at/abfall/abfall-app/

So funktioniert Robidog
Ein Säckchen wird auf der Seite des Behälters herausgenommen und dann wie ein Handschuh überstülpt. Mit einem Griff wird der Hundekot aufgenommen, das Säckchen umgestülpt und verknotet, bevor es im Behälter entsorgt werden kann. Die Säckchen sind absolut dicht und geruchsundurchlässig. Sie erhalten die Säckchen kostenlos im Gemeindeamt (Bürgerservice).

Verordnung

Beschluss der Gemeindevertretung Meiningen vom 26.9.2002 und vom 4.12.2002 über Leinenzwang von Hunden
Gemäß § 18 Abs. 1 Gemeindegesetz, LGBl.Nr. 40/1985 in der geltenden Fassung, wird zur Vermeidung von Verunreinigungen sowie Beschädigungen von Kinderspielplätzen, Park- und Freizeitanlagen durch frei herumlaufende Hunde angeordnet, dass im gesamten bewohnten Gemeindegebiet auf den öffentlichen Kinderspielplätzen, den Kindergarten- und Schulplätzen und allen Bereichen von Sport- und Freizeitanlagen der Gemeinde Meiningen Hunde so an der Leine zu führen sind, dass sie die Rasen- und Pflanzenflächen sowie die Kinderspielplätze nicht betreten und verunreinigen können. In den vorerwähnten Bereichen sind Verunreinigungen durch Hundekot vom Besitzer oder Verwahrer von Hunden unverzüglich zu entfernen.

Die Nichtbefolgung dieser Anordnung stellt eine Verwaltungsübertretung im Sinne des § 18 Abs. 1 Gemeindegesetz dar.