Richtigstellung zum Lärmschutz
In der Ausgabe 02/2024 des Amtsblattes „z`Moaniga“, wurde eine Uhrzeit betreffend Lärmschutz falsch angegeben. Richtigerweise gilt die Lärmschutzverordnung der Gemeinde Meiningen, laut Beschluss der Gemeindevertretung vom 22.04.2021, wie folgt:
Lärm erzeugende Tätigkeiten werden zeitlich an Werktagen
von Montag bis Freitag, jeweils von
07.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 20.00 Uhr
und am Samstag von
08.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 18.00 Uhr,
eingeschränkt.
Die vollständige Lärmschutzverordnung der Gemeinde Meiningen finden Sie unter: https://www.meiningen.at/laermschutzverordnung.pdf