Kastrationspflicht von männl. und weibl. Katzen
Krank, verletzt, abgemagert und tot – im Ländle leben tausende frei lebende Katzen auf den Straßen, in Scheunen und Garagen. Katzen sind bereits mit vier bis fünf Monaten geschlechtsreif und können dann bis zu dreimal im Jahr mindestens drei Kätzchen zur Welt bringen. Aus einem einzigen Katzenpaar können so innerhalb von zehn Jahren mehr als 80 Millionen Nachkommen entstehen. Diese Zahl macht deutlich, wie wichtig es ist, verwilderte Hauskatzen zu kastrieren.
Bitte lasst eure Tiere kastrieren, nicht nur weil es im Gesetz steht, auch um das Leid und die dramatische Anzahl der Katzen ohne liebevolles Zuhause langfristig zu reduzieren! Freigänger aus Privathaushalten tragen erheblich dazu bei, dass sich frei lebende Katzen unkontrolliert vermehren.
Und NEIN, die Katzen werden nicht aussterben! NIEMALS! Es wird immer Kitten geben, da es immer Menschen geben wird, die sich nicht an die Gesetze halten!
Verwilderte Hauskatzen werden von den ehrenamtlichen Helfern der Tierschutzvereine eingefangen und KOSTENLOS kastriert! Diese Kosten zahlt das Land Vorarlberg! Also BITTE meldet verwilderte Hauskatzen unbedingt an die Tierschutzvereine!
Bei folgenden Fällen erfolgt die Kastration zum HALBEN PREIS die andere Hälfte wird vom Land Vorarlberg getragen: Mindestpension, Sozialausweis. Auch Bauernhöfe und Landwirtschaften sind nicht aus dieser gesetzlichen Verpflichtung ausgenommen!
Vielen Kitten haben leider keine Chance das Leben kennen zu lernen… also trage zum Tierschutz bei und lass deine Katze kastrieren! DANKE!