Heizkostenzuschuss PLUS

Um die gestiegenen Heizkosten abzufedern, führen Bund und Land den "Heizkostenzuschuss PLUS" ein.

Die Höhe des Zuschusses beträgt einmalig € 330,-/Haushalt und kann beim zuständigen Gemeindeamt ab dem 06.03.2023 bis 31.05.2023 unbürokratisch beantragt werden.

Mit dem „Heizkostenzuschuss PLUS“ sollen breite Teile der Bevölkerung erreicht werden. Deshalb wurde die Einkommensgrenzen auf folgende (Netto-) Einkommensgrenzen pro Haushalt ausgeweitet:

1 Person     1.860 Euro
2 Personen 2.790 Euro
3 Personen 3.226 Euro
4 Personen 3.648 Euro
5 Personen 4.070 Euro
6 Personen 4.492 Euro
7 Personen 4.914 Euro
Jede weitere Person + 422 Euro

Bei der Berechnung des Haushaltseinkommens werden die Familienbeihilfe sowie Sonderzahlungen (13. und 14. Gehalt/Pension) nicht zum Einkommen gezählt und bleiben somit frei. 

  • Antragstellung: 6.3.2023 – 31.5.2023 persönlich im Gemeindeamt
  • Antragstellung: 6.3.2023 – 31.5.2023 digital via Online Formular
  • Aktuelle Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder sind mitzubringen

Für etwaige Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen des Bürgerservice gerne zur Verfügung.