Heizkostenzuschuss

Wie in den vergangenen Jahren können Personen oder Haushalte mit geringem Einkommen auch für die kommende kalte Jahreszeit einen Heizkostenzuschuss bei ihrem Wohnsitzgemeindeamt in Vorarlberg beantragen. Auch heuer kann die Antragstellung digital erfolgen. Wird das Formular digital mit den erforderlichen Beilagen in der Gemeinde eingebracht, ist keine Unterschrift erforderlich.

Der Heizkostenzuschuss kann in diesem Winter vom 17. Oktober 2022 bis 24. Februar 2023 beantragt werden. Folgende Nachweise sind dem Antrag als Upload (Formularserver), Kopie (bei Postsendung) oder als Scan (bei Mailsendung) beizulegen:
  • Nachweis über sämtliche Einkommen
  • Nachweis der Tätigkeit (Personen ab 15 Jahre)
  • Ausweiskopie der Antragstellerin oder des Antragsstellers (nur beim PDF Formular)