Geflügelpest – Stallpflicht für Geflügel

Mit 25. November ist die Novelle der Geflügelpest – Verordnung in Kraft getreten, damit gilt in Meiningen die Stallpflicht für Geflügel. Aufgrund eines starken Anstiegs von Ausbrüchen von Geflügelpest in nordeuropäischen Staaten beginnend mit Oktober 2021 nimmt das Risiko für weitere Ausbrüche in Wildvögeln und im Geflügel durch den derzeit stattfindenden Vogelzug auch in Durchzugsgebieten und Überwinterungsgewässern in Österreich stark zu.

Am 25. November hat die Gesundheitsbehörde einen Fall von Geflügelpest in einer kleinen Hühnerhaltung in Fischamend (Niederösterreich) bestätigt. Die Hühner des betroffenen Betriebs sind gestorben bzw. wurden unter behördlicher Aufsicht getötet. Ein ähnlich gelagerter Fall wurde heute aus dem Kanton Zürich gemeldet.

Mit 25. November ist deshalb die Novelle der Geflügelpest – Verordnung in Kraft getreten, damit gilt Feldkirch die Stallpflicht für Geflügel. Für Betriebe mit weniger als 350 Stück Geflügel gibt es Erleichterungen.

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