Bedarfserhebung für Kinderbetreuung, Kindergarten und Schülerbetreuung

Das Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz sieht vor, dass alle Eltern von 0 - 14 jährigen Kindern ihren Betreuungsbedarf melden können.

Diese Bedarfsmeldungen sind die Grundlage für die Angebotsplanung der Gemeinde. Deshalb erhalten alle Eltern, deren Kinder ihren Hauptwohnsitz in Meiningen haben und zwischen 0 und 14 Jahre alt sind, in den nächsten Tagen ein Schreiben der Gemeinde. Im Schreiben sind alle Informationen und ein QR-Code, der zum online Formular führt, angegeben. Die Bedarfserhebung läuft bis zum 30. April und ist noch keine Anmeldung! Aus der Bedarfserhebung kann auch kein Betreuungsanspruch abgleitet werden. 

Über diesen Link gelangen Sie zum Formular.