Eingetragene Partnerschaft

Wenn sich ein gleichgeschlechtliches Paar entschieden hat zu heiraten, muss es sich zuvor beim Standesamt anmelden, um eine Ermittlung der Ehefähigkeit durchführen zu lassen. Die Anmeldung für die Eingetragene Partnerschaft kann frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Trauungstermin vorgenommen werden. 

Welche Dokumente vorzulegen sind, kann je nach persönlicher Situation unterschiedlich sein. Bei Fragen steht Ihnen Hugo Bertsch gerne zur Verfügung. 

Weitere Informationen zum Thema "Eingetragene Partnerschaft" finden Sie auch unter www.help.gv.at


Kontakt 
Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband
Marktgemeinde Rankweil 
Simon Nesensohn
T +43 5522 405 1120
simon.nesensohn@rankweil.at